Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Vergabe- und Beschaffungswesen des Landes und der Kommunen verhindern +++ Grüne legen 7-Punkte-Appell für mehr Fairness vor
Als Reaktion auf die weiter anhaltende Hängepartie für das Lieferkettengesetz fordern die Saar-Grünen in einem 7-Punkte-Papier die Landesregierung auf, eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen in einem saarländischen Lieferkettengesetz zu verankern. Im Rahmen seiner Möglichkeiten trage auch das Saarland Verantwortung für mehr Fairness in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.
„Auch unter Vermittlung der Bundeskanzlerin konnten sich Union und SPD am vergangenen Freitag beim Lieferkettengesetz wieder nicht einigen. Während andere Länder, wie z. B. Frankreich, bereits gesetzliche Regelungen getroffen haben, setzt Deutschland weiter auf Freiwilligkeit beim Schutz von Menschenrechten in Lieferketten und kann sich nicht auf ein verbindliches Gesetz einigen. Das ist ein Armutszeugnis. Jetzt muss zumindest das Saarland vorangehen und ein eigenes Lieferkettengesetz im Rahmen seiner Möglichkeiten auf den Weg bringen. Zunächst sollten alle eigenen Lieferbeziehungen der Landesregierung auf den Prüfstand und wenn nötig neu justiert werden“, sagen Christian Bohr, Mitglied des Landesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen Saar und der Grünen-Politiker Nico Wettmann.
In einem 7-Punkte-Appell fordern die Saar-Grünen die Landesregierung auf, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Auch das Saarland trage Verantwortung und sei laut Verfassung den Menschenrechten und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet. Bohr und Wettmann: „Im Vergabe- und Beschaffungswesen gibt es noch viele Spielräume für mehr Fairness und Umweltschutz, die nur entschlossen genutzt werden müssen. Wir erwarten, dass die Landesregierung verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Land und Kommunen verbindlich in einem Gesetz verankert. Dazu gehören eine fortlaufende, umwelt- und menschenrechtsbezogene Risikoanalyse sowie geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung.“
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