Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2021 erklärt die Generalsekretärin der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche:
„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Ganz aktuell hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass Kinder und Jugendliche eigene Bedürfnisse haben, die in Politik und Verwaltung nicht die Berücksichtigung finden, die sie benötigen und verdient haben.
Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum von Politik. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland spiegelt diesen Anspruch allerdings nicht wider. Kinder sind Grundrechtsträger*innen, ihre Rechte werden aber im Grundgesetz noch nicht einmal explizit erwähnt.
Vor über 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet, zu der sich auch Deutschland verpflichtet hat. Trotzdem besteht in Deutschland nach wie vor ein Umsetzungsproblem. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist dabei der direkteste Weg, um dieses Defizit zu beheben. Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz hätte das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht.
Der aktuelle Vorstoß der Großen Koalition zur Änderung des Grundgesetzes im Bund wird dem nicht gerecht. Die vorgeschlagene Änderung bleibt hinter den Anforderungen der UN-Konvention, der Europäische Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Es braucht stattdessen eine starke Formulierung, die zu einer echten Verbesserung der Rechtsposition von Kindern führt.
Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen in Artikel 6 des Grundgesetzes ausdrücklich verankert werden und Kinder neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden. Das Recht von Kindern auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in den Dingen, die sie selbst betreffen, muss verankert werden und es braucht eine Vorgabe, dass die mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit beachtet werden muss.
Wir fordern daher die Landesregierung und die saarländischen Bundestagsabgeordneten der Großen Koalition auf, sich für eine entsprechend starke Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen!“
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