Die Grünen Saar fordern eine Photovoltaik-Pflicht nach rheinlandpfälzischem Vorbild

Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland hinkt den Erfordernissen weit hinterher. Während sich die jährliche Zubaurate im Bundesgebiet seit 2017 fast verdoppelt hat, stagniert der Ausbau im Saarland seit 2015 auf niedrigem Niveau. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.


In Rheinland-Pfalz muss ab 2023 auf gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf gewerblich genutzten neuen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Regelungen sind dabei so ausgewogen gestaltet, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. Die Grünen Saar halten eine ähnliche gesetzliche Regelung im Saarland für geeignet und notwendig. Mit Blick auf die Pläne zum Ausbau regenerativer Energie im Saarland appellieren die Grünen Saarland an die Landesregierung, noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Die öffentliche Hand sollte hierbei ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Neben den Ankündigungen zum Ausbau von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sollten auch Parkplätze in öffentlichem Besitz mit Solardächern bestückt werden, so wie das beim neuen Parkhaus der Stadtwerke Saarbrücken nach Intervention der Grünen realisiert wurde.


Gerade Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen bieten viele Vorteile. So müssen keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und die Anlagen erhöhen als Witterungsschutz den Komfort für Parkplatznutzende. Das ablaufende Regenwasser könne zudem aufgefangen und zur Bewässerung im unmittelbaren Umfeld genutzt werden. Die Grünen Saar versprechen sich davon auch positive Effekte für das Mikroklima im Umfeld von Parkplätzen. Der Sprecher der LAG Bauen-Planen-Wohnen, Hanko Zachow erläutert hierzu: “Messungen auf asphaltierten Flächen, beispielsweise am Großen Markt in Saarlouis, haben gezeigt, dass sich Parkplätze im Sommer schnell auf über 60 Grad aufheizen können. Durch die zusätzliche Beschattung können diese Hitzeinseln entschärft werden. Auch die Aufheizung in abgestellten Fahrzeugen wird dadurch erheblich verringert.”


Die saarländischen Grünen schlagen im Rahmen der PV-Pflicht für neue Parkplätze vor, den Kommunen einen gestalterischen Spielraum zuzugestehen. Das gilt für die Fälle, in denen eine Begrünung oder eine Entsiegelung die zielführendere Lösung ist. Neben einer PV-Pflicht, die prioritär zu sehen ist, kann nach Einschätzung der LAG Planen-Bauen-Wohnen in Quartieren mit wenig Grün eine Bepflanzung mit Bäumen eine sinnvollere Maßnahme zur Klimaanpassung und auch zum Klimaschutz sein.


Einen positiven Effekt auf die Energiewende durch die Bestückung von Parkplätzen mit Solarmodulen sehen die Grünen Saar auch in der räumlichen Nähe zwischen PV-Anlage und Verbrauchsstellen. Hierzu der Vorsitzende der saarländischen Grünen, Dr. Ralph Nonninger: “Gewerbliche Verbraucher haben in aller Regel den größten Stromverbrauch über den Tag. Das lässt sich mit Sonnenstrom gut abdecken. Durch die Nähe der Photovoltaikanlagen zu gewerblichen Verbrauchern und eventuellen Ladeplätzen von Elektroautos können die Stromnetze durch eine solche Maßnahme teilweise entlastet werden.” Ralph Nonninger ist optimistisch, dass bei ausreichender Erfahrung mit solchen Photovoltaik-Anlagen über Parkflächen, auf Dauer auch Besitzer von Bestandsflächen solche Anlagen ohne Verpflichtung errichten werden: “Mit einer Verpflichtung einher geht es, dass sich ein Markt für solche Anlagen etablieren wird und das Thema ins Bewusstsein potentieller Anlagenbetreiber kommt. Während Industriebauten im Bestand teilweise aus statischen Gründen für eine Photovoltaikanlage ausfallen, stellen sich diese Probleme bei einer Parkplatzanlage in aller Regel nicht. Wir sehen in einer verpflichtenden Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf neuen gewerblichen Parkplätzen auch eine Initialzündung, um zusätzliche Potenziale im Bestand auf wirtschaftlicher Basis zu erschließen.”


Wie sehr das Saarland hinterherhinkt, zeigt ein Vergleich mit den anderen Bundesländern. So gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. Mai 2022 eine umfassende Solarpflicht. Auf allen Neubauten müssen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es mittlerweile eine Pflicht für Nicht-Wohngebäude und für Parkplätze. In Nordrhein-Westfalen müssen Parkplätze, die gewerblichen Gebäuden zuzuordnen sind, überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden. In Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin wird eine Pflicht jeweils zum 1. Januar 2023 eingeführt. In Bayern, Bremen und Sachsen wird die Einführung der Pflicht für 2023 zumindest diskutiert.