Saar-Grünen beziehen Stellung zum Landeswaldgesetz

Die saarländischen Grünen begrüßen grundsätzlich die geplanten Änderung des Landeswaldgesetzes zu Gunsten des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Saarland.

Dazu Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende: „So kann das Potenzial geeigneter Windkraftstandorte im Saarland erhöht werden. Zugleich können Gebiete mit einer entsprechend hohen Bedeutung für das Waldökosystem und für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als besonders schutz- oder entwicklungsbedürftig über eine Rechtsverordnung durch die Forstbehörden unter Schutz gestellt werden.“

„Naturnahe Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die biologische Vielfalt, den Erhalt der Ökosystemfunktionen und als CO2-Senke. Leider wurde wieder einmal die Chance verpasst weitere Änderungen des Landeswaldgesetzes auf den Weg zu bringen. Zu kritisieren ist, dass die Bedeutung des Saarwaldes für den Klimaschutz, mit seiner Funktion als Kohlenstoffspeicher und Senke keine Beachtung gefunden hat. Dieses hat sich bereits im Klimaschutzgesetz vermissen lassen“, so Dillschneider weiter.
Volker Morbe, Landesvorsitzender ergänzt: „In der Einführung einer Walderhaltungsabgabe ist keine Lösung der zunehmenden Flächenkonkurrenz zu sehen. Bisher war eine Waldumwandlungsgenehmigung von der Durchführung oder einem Nachweis einer Ersatzaufforstung abhängig. Die nunmehr vorgesehene Ersatzaufforstung trägt zwar dem Verursacherprinzip Rechnung, sie blendet aber aus, dass die Verluste die aufgrund der Beeinträchtigungen und Funktionen des Waldes entstehen, nicht mit Geld aufgewogen werden können.“

„Das gleicht einem Ablasshandel, auch wenn die Walderhaltungsabgabe seitens der Forstbehörden zweckgebunden zu verwenden ist. Zudem sieht er es als nicht ausreichend an, dass bspw. ein 100 jähriger Waldbestand 1 zu 1 mit einer Erstaufforstung aufgewogen werden. Der Schaden, der hierbei für das Klima und den Saarwald entsteht, muss zumindest durch einen höheren Flächenanteil der Erstaufforstung aufgewogen werden. Nur so kommt man der Verpflichtung des Waldgesetzes nach den Wald zu erhalten und zu mehren“, so Morbe abschließend.