Klimaschutzklage vor Menschenrechtsgerichtshof auch mit Signalwirkung für das Saarland

Zum ersten Mal haben Klimaschützerinnen mit einer Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg gehabt. „Auch wenn die Richter im konkreten Urteil feststellten, die Schweiz habe Menschenrechte verletzt, indem die Behörden nicht rechtzeitig gehandelt hätten und den Klimawandel und seine Folgen nicht angemessen angegangen seien, so habe dies auch eine Signalwirkung auf das Saarland.“, erklärt Hanko Zachow, Generalsekretär der Saar-Grünen. „Die saarländische Landesregierung sei das Thema viel zu spät und halbherzig angegangen.“

Die Saar-Grünen erneuern daher ihre Forderung, das im letzten Jahr beschlossene Klimaschutzgesetz von Grund auf neu zu gestalten. „Möchte sich die saarländische Landesregierung nicht selbst irgendwann auf der Anklagebank wiederfinden, sei Aussitzen hier die falsche Strategie“, so Zachow. „Nur durch eine grundlegende Neugestaltung besteht die Chance, die zahlreichen Unzulänglichkeiten des vorhanden Gesetzes zu beseitigen.

Im Aktuellen Urteil spielten unklare Angeben zu der Menge an CO2, die noch ausgestoßen werden darf, eine wichtige Rolle. Das erinnert doch sehr an die Situation im Saarland, wo massive Fehler bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen unterlaufen sind. Die Saar-Grünen fordern ein neues auf die korrigierte Datenlage angepasstes Klimaschutzgesetz, einhergehend mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen. Darin muss Klimaschutz nicht nur empfohlen, sondern für die Kommunen als Pflichtaufgabe verankert sein. Damit diese mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen sind, fordern wir zusätzlich ein Kompetenzzentrum zur Beratung von Kommunen, das die Maßnahmen in Folge des Klimawandels im Saarland begleitet und einen Masterplan ‚Energiewende Saar‘ fortschreibt.“