Klimaschutzkonzept-Check, Teil 6: Die öffentliche Hand als Vorbild? – Saargrüne fordern stärkere finanzielle und ideelle Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz 6. September 202412. September 2024 Das fünfte Kapitel des Klimaschutzkonzeptes beschreibt Maßnahmen, die auf Ebene des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden ergriffen werden sollen, um die öffentliche Hand zu einem Vorbild in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung zu machen. Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar, dazu: „Die geplanten Maßnahmen zielen ab auf die Einsparung von Rohstoffen und Energie, die Steigerung der Energieeffizienz und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger. Ziel ist es, die Landeseinrichtungen bis 2035 weitgehend netto-treibhausgasneutral zu organisieren. Fraglich ist jedoch, ob eine auch für die Kommunen angestrebte Vorreiterrolle ohne verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung und lediglich durch einen Appell an das Verantwortungsgefühl überhaupt zustande kommen kann.“ „Geplant sind drei zentrale Maßnahmenpakete, die zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die öffentliche Hand beitragen sollen. So sind für Gebäude, die sich im Besitz der Landesregierung befinden, nachhaltige energetische und bauliche Sanierungsmaßnahmen unter Einsatz moderner Technologien und Materialien vorgesehen. Weiterhin ist eine Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeitenden zu nachhaltigem Gebäudemanagement durch Weiterbildung und Sensibilisierung veranschlagt. Ferner soll die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Nachhaltigkeits- und Klimachecks durchführen sowie ein klimafreundliches Mobilitätsmanagement umsetzen“, so Dillschneider weiter.Volker Morbe, ebenfalls Landesvorsitzender der Saargrünen, äußert sich zu den geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Hand folgendermaßen: „Mit der Einführung eines CO2-Schattenpreises wird erfreulicherweise eine alte ‚grüne‘ Forderung umgesetzt. Auch viele andere Maßnahmen im eigenen Organisationsbereich gehen in die richtige Richtung. Die konsequente Umsetzung lässt jedoch teilweise zu wünschen übrig. Dass Gebäude unter Denkmalschutz von den Sanierungsfahrplänen ausgenommen werden, ist nicht nachvollziehbar und lässt Schlimmes befürchten. Das größte Manko liegt aber bei der mangelhaften finanziellen und zu unverbindlichen ideellen Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz.“ „Wir fordern tiefgreifendere Maßnahmen, um die Landesregierung wirklich zu einem Vorbild für Klimaschutz zu machen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) wurde auf Bundesebene und in vielen Bundesländern ausreichend erprobt. Darum sollte dieses Zertifizierungssystem, ohne Zeit zu verlieren, auch im Saarland verbindlich gemacht werden. Außerdem muss eine Installation von PV-Anlagen unabhängig von einer geplanten Sanierung auf jeder geeigneten Dach- oder Parkplatzfläche erfolgen. Denkmalgeschützte Gebäude dürfen von Sanierungsmaßnahmen nicht ausgenommen werden und der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ muss für alle Landesliegenschaften gelten. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine stärkere Begrenzung des Flächenverbrauchs im Landesentwicklungsplan. Entscheidend für den Erfolg des Klimaschutzkonzeptes im Bereich der öffentlichen Hand sind nach Meinung der Grünen aber vor allem eine verbindlichere Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz und eine Aufstockung des Zukunftsenergieprogramms (ZEP)-Kommunal aus Landesmitteln bzw. aus dem Transformationsfonds“, führt der Landesvorsitzende aus.