Saargrüne kritisieren Umgang mit Dublin- und Drittstaaten-Fällen

Noch immer hallt die Geschichte der aus Syrien stammenden Schülerin einer Dillinger Schule, Maya H., die trotz starken Integrationswillens und hervorragenden Schulleistungen nach Spanien abgeschoben wurde, die Anfang Oktober für großes Entsetzen sorgte, bei Organisationen wie unter anderem dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Rheinland-Pfalz/Saarland, dem Verein Flüchtlingshilfe Blieskastel e.V. und auch bei den Grünen im Saarland nach.

Dazu Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Saar: „Mayas Schicksal ist leider kein Einzelfall. In der Landesaufnahmestelle in Lebach und auch in anderen saarländischen Gemeinden leben zahlreiche Kinder und Jugendliche, die vor vielen Jahren nach Deutschland geflohen sind und denen ein ähnliches Martyrium bevorstehen könnte. Obwohl sie Bildungseinrichtungen besuchen und gut integriert sind, ist ihr Aufenthaltsrecht wegen der Dublingesetzgebung nicht gesichert. Eine solche Ungewissheit kann bleibende psychische Schäden verursachen. Die Landesregierung sollte nicht länger wegsehen und dringend dafür sorgen, dass Dublin-III- und Drittstaaten-Fälle in Zukunft von der Härtefallkommission behandelt werden können.“

Hanko Zachow, politischer Geschäftsführer der Saargrünen, bemängelt zudem die im Rahmen des Sicherheitspakets beschlossenen Verschärfungen der Asylrechtsregelungen, die sich besonders auf Dublin- und Drittstaatenfälle negativ auswirken: „Der Ausschluss von Asylbewerber:innen, deren Asylanträge laut Dublin-Abkommen, in dem EU-Land bearbeitet werden müssen, in dem die erste Einreise erfolgt ist, von staatlichen Leistungen, um diese zu einer Ausreise zu drängen, ist ein Schritt in die falsche Richtung. Diese Entscheidung lässt jegliches Maß an Mitgefühl und Vernunft missen und verkennt gleichzeitig die Lebensrealität von geflüchteten Menschen sowie deren Menschenwürde, indem sie Betroffene in die Armut treibt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fordern wir unseren Innenminister Herrn Jost nun erneut auf, durch die Anwendung des Paragrafen 104c (Chancen-Aufenthaltsrecht) im Aufenthaltsgesetz Regelungen für Menschen wie Maya, die bereits vollständig integriert sind, zu schaffen. Durch die in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen Neuerungen werden Menschen ausgegrenzt und indirekt in die Kriminalität getrieben, was wir entschieden ablehnen. Stattdessen fordern wir eine Asylpolitik, die auf Humanität und Rechtsstaatlichkeit basiert.“