„Das Bundesverfassungsgericht hat heute festgestellt, dass zahlreiche Vorschriften über das Verfahren zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium verletzen.
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer muss nun zügig dafür Sorge tragen, dass bereits zum Wintersemester 2018/19 eine verfassungsgemäße Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin an der Universität des Saarlandes erfolgt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine begrenzte Fortgeltung bis zum 31. Dezember 2019 angeordnet hat.
Eine Änderung des entsprechenden Staatsvertrages ist nun zügig in die Wege zu leiten. Insbesondere darf nun nicht darauf gewartet werden, ob eine neue mögliche Bundesregierung von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht.“
Verwandte Artikel
Meyer-Gluche: Einfachere Impfung für Pflegekräfte!
Die Grünen im Saarland kritisieren, dass das Gesundheitsministerium seine Impfpraxis, wonach Pflegekräfte nach wie vor regulär auf einen Impftermin im Impfzentrum warten müssen, immer noch nicht geändert hat. Um Infektionen…
Weiterlesen »
Grüne fordern von der Landesregierung Maßnahmen zum Erhalt alter PV-Anlagen
Die jüngste EEG-Reform auf Bundesebene die Gefahr, dass alte PV-Anlagen sich künftig nicht mehr rechnen und stillgelegt werden, obwohl sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten Die Grünen im Saarland…
Weiterlesen »
Schülerstreiks zum Präsenzunterricht: Maulkorb für Schulen und Lehrer?
Ministerium muss für Transparenz und Aufklärung sorgen Die Grünen fordern vom saarländischen Bildungsministerium Aufklärung darüber, ob es im Rahmen der Schülerstreiks zur Rückkehr in den Präsenzunterricht eine Anweisung des Ministeriums…
Weiterlesen »