Grubenwasser: Freiwillige Selbstverpflichtung der RAG unzureichend

Grüne fordern Bundesratsinitiative für Anpassung des Bundesberggesetzes 

Die saarländischen Grünen haben die freiwillige Selbstverpflichtung der RAG zur Regulierung von Bergschäden beim geplanten Grubenwasseranstieg als unzureichend bezeichnet. Freiwillige Selbstverpflichtungen böten den Betroffenen letzten Endes kaum Sicherheit. Es sei erkennbar, dass mit einer Vereinbarung mit geringer Verbindlichkeit vor allem berechtigte Zweifel am Vorgehen der RAG zerstreut werden sollen, zudem sei dieser Vorschlag nicht neu. Die Landesregierung müsse stattdessen mit einer Bundesratsinitiative eine Anpassung des Bundesberggesetzes anstoßen, die für rechtliche Klarheit für die Betroffenen sorgen könnte.

CDU und SPD dürften sich nicht auf Regelungen einlassen, die allein dem „Goodwill“ des Bergbaukonzerns unterlägen. Der Landesvorsitzende der Grünen, Markus Tressel, erklärte dazu: „Der Konzern will sich mal wieder die Regeln selbst machen und der Willkür Tür und Tor öffnen. Eine solche freiwillige Regelung halten wir deshalb für völlig unzureichend. Sie würde sich lediglich auf Schäden infolge von Hebungen und auf einen viel zu kleinen Einwirkungsbereich beschränken. Alle Experten gehen davon aus, dass der Bereich möglicher Schäden infolge des Wasseranstiegs größer sein wird als der Bereich von Schäden während des Abbaubetriebs. Da wird eine pseudogroßzügige und windelweiche Selbstverpflichtung nicht helfen.“

Die stellvertretende Landesvorsitzende und Grubenwasser-Expertin der Partei, Barbara Meyer-Gluche fordert daher eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger: „Die Beweislastumkehr muss für alle Folgeschäden eines Grubenwasseranstiegs, also neben Hebungen und Erderschütterungen auch für Ausgasungen und Vernässungen gelten. Die Bergschadensvermutung darf sich darüber hinaus nicht nur auf den Einwirkungsbereich des aktiven Bergbaus beziehen. Sie muss für alle vom Grubenwasseranstieg betroffenen Kommunen gelten. Es genügt nicht, wenn die RAG erklärt, dass sie Bergschäden reguliert. Damit streut sie den Betroffenen Sand in die Augen. Es muss sichergestellt sein, dass sie Schäden auch als Bergschäden anerkennt.“