Grubenbeben-Jahrestag: Jedes Risiko konsequent ausschließen 23. Februar 201827. Februar 2018 Tressel: Keine Politik mehr gegen die Menschen im Saarland Anlässlich des 10. Jahrestags des Saarwellinger Grubenbebens haben die saarländischen Grünen an die Landesregierung appelliert, jedes weitere Risiko bei ihrer Bergbaufolgenpolitik konsequent auszuschließen. Grünen-Landeschef Tressel hat betont, der 23. Februar 2008 mahne, dass es keine Politik mehr gegen die Menschen im Saarland geben dürfe. Die Landesregierung müsse gegen die Flutungspläne eintreten und dürfe den Bergbaukonzern RAG nicht aus der Verantwortung lassen. Die Risiken der Grubenflutung hätten das Potenzial, die Folgen des verheerenden Grubenbebens noch um ein Vielfaches zu übertreffen. „Das Saarwellinger Grubenbeben war das stärkste je gemessene Grubenbeben im Saarland, das schwere Schäden an Gebäuden und sogar Stromausfälle zur Folge hatte. Aus dem Turm der St.-Blasius-Kirche sind riesige Steine abgebrochen und zu Boden gestürzt. Aus dem Beben des 23. Februar 2008 kann nur der Schluss gezogen werden, dass es keine Politik gegen die Menschen im Saarland mehr geben darf“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Die Landesregierung dürfe im Rahmen ihrer Bergbaufolgenpolitik kein Risiko mehr eingehen. Tressel: „Das Gutachten zum Grubenwasseranstieg belegt Befürchtungen, wonach es infolge des Grubenwasseranstiegs zu neuen Bergschäden kommen kann. Zudem gehen alle Experten davon aus, dass der Bereich möglicher Schäden infolge des Wasseranstiegs im Rahmen der Grubenwasserflutung größer sein wird als der Bereich von Schäden während des Abbaubetriebs. Die Landesregierung muss endlich für die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer und gegen die Flutungspläne der RAG eintreten.“ Grünen-Landeschef Tressel hat zudem die Landesregierung mit Nachdruck aufgefordert, den Bergbaukonzern RAG nicht weiter aus der Verantwortung zu lassen. Tressel: „Wir brauchen eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Beweislastumkehr für alle Folgeschäden eines Grubenwasseranstiegs. Die Bergschadensvermutung darf sich darüber hinaus nicht nur auf den Einwirkungsbereich des Bergbaus beziehen. Sie muss für alle vom Grubenwasseranstieg betroffenen Kommunen gelten. Der Konzern, der stark vom Saarland profitiert hat, muss jetzt für die Bergbaufolgen auch gerade stehen.“