Tressel: CDU und SPD müssen bei der innerbehördlichen Kontrolle des Verfassungsschutzes nachbessern
Anlässlich der von der Großen Koalition geplanten Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz und Neustrukturierung als Abteilung des Innenministeriums haben die saarländischen Grünen eine bessere Kontrolle der neuen Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium angemahnt. Durch die Umstrukturierung entfiele die wichtige innerbehördliche Fach- und Dienstaufsicht im Innenministerium weitestgehend. Grünen-Landeschef Tressel hat daher CDU und SPD aufgefordert im anstehenden Gesetzgebungsprozesses durch Ministervorbehalte die innerbehördliche Kontrolle zu stärken und zugleich den Verfassungsschutzausschuss des Landtags mit weitergehenden Kontrollrechten auszustatten, um eine effektivere parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen.
„Mit dem Wegfall des eigenständigen Landesamtes für Verfassungsschutz fällt auch die innerbehördliche Dienst- und Fachaufsicht durch das Innenministerium weitestgehend weg. Sichtbar wird das insbesondere darin, dass die auch auf Bundesebene übliche Zustimmungspflicht des Innenministeriums bei Dateianordnungen nun entfällt und Auskunftsersuchen durch den Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes selbst gestellt werden können“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Ein demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteter Verfassungsschutz brauche jedoch auch eine innerbehördliche Kontrolle.
Grünen-Landeschef Tressel hat daher CDU und SPD aufgefordert im anstehenden Gesetzgebungsprozess bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes deutlich nachzubessern. Tressel: „Die neue Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium muss durch gesetzliche Ministervorbehalte einer entsprechenden innerbehördlichen Kontrolle unterliegen, um den Wegfall der ministriellen Dienst- und Fachaufsicht zu kompensieren. Zugleich braucht es eine effektivere parlamentarische Kontrolle als bisher, indem der Verfassungsschutzausschuss des Landtages mit weitergehenden Kontrollrechten ausgestattet werden muss.“
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