Privatisierung der Trinkwasserkontrolle zurücknehmen 13. März 2018 Tressel: Grubenwasser-Problematik macht unabhängige Trinkwasserkontrolle notwendiger denn je Als Reaktion auf die Einstellung der amtlichen Trinkwasseruntersuchung durch das Landesamt für Verbraucherschutz zum 1. Juli dieses Jahres haben die saarländischen Grünen der Landesregierung vorgeworfen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Grünen-Landeschef Tressel hat davor gewarnt, die Trinkwasserkontrolle vor dem Hintergrund der Grubenwasser-Problematik ohne Not aus der Hand zu geben. Die Untersuchung von Trinkwasser müsse als staatliche Aufgabe verstanden werden, die nicht alleine der Privatwirtschaft überlassen werden dürfe. Zudem werfe die Privatisierung die Frage auf, wie das Land eine effektive Kontrolle der privaten Laboratorien ohne eigenes Personal und Labor überhaupt noch sicherstellen könne. „In einem Schreiben hat das dem Umweltministerium nachgeordnete Landesamt für Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass die Untersuchungen von Trink- und Badebeckenwasser zur zweiten Jahreshälfte dieses Jahren eingestellt werden“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Das Landesamt rechtfertige dies mit ihm Zuge der Haushaltskonsolidierung vorgenommenen Einsparungen; mangels personeller Ressourcen seien diese Untersuchungen nicht mehr durchführbar. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung dürfe jedoch nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Tressel: „Die Landesregierung gefährdet durch die vollständige Privatisierung der Trinkwasseruntersuchung im Saarland unnötig die Qualität des Trinkwassers.“ Dieser Schritt sei gerade vor dem Hintergrund der Grubenwasser-Problematik nicht zu verantworten. „Es ist unverantwortlich, dass gerade jenes Bundesland, dessen Trinkwasser ernsthaft durch die Grubenflutung gefährdet ist, als bisher einziges die Trinkwasserkontrolle freiwillig aus der Hand gibt.“ Zudem sei es fraglich, wie das Saarland ohne eigene Untersuchungsstelle überhaupt noch effektiv die privaten Trinkwasser-Laboratorien beaufsichtigen und prüfen könne. Tressel weiter: „Die Trinkwasserverordnung entlässt auch nach der Privatisierung der Trinkwasseruntersuchung die Landesregierung nicht aus der Verantwortung, die privaten Trinkwasser-Laboratorien zuzulassen und auch zu überprüfen. Es ist fraglich, wie das Land ohne Untersuchungslabor und qualifiziertes Personal regelmäßig überprüfen kann, ob die Trinkwasseruntersuchungsstellen die Voraussetzungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Örtliche Laborkontrollen seien durch die Kompetenzverluste in der Landesverwaltung kaum mehr vorstellbar.“