Zu der vorliegenden Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Radon-Belastung durch den Grubenwasseranstieg betreffend und den Äußerungen des FDP-Landesvorsitzenden Oliver Luksic, wonach ein Radon-Untersuchungs- und Überwachungsplan das Mindeste sei, was man für eine Genehmigung des Grubenwasseranstiegs brauche, erklärt Barbara Meyer-Gluche, stellvertretende Landesvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Saarland:
„Der erhöhte Radon-Austritt infolge des Grubenwasseranstiegs ist nur eine von vielen risikobehafteten Unbekannten, die konkrete Gefahren für Leib und Leben beinhalten können.
Die nun vorliegende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages belegt die Einschätzungen des unabhängigen Gutachters Prof. Wagner in dem Planfeststellungsverfahren. Er schreibt in seinem Gutachten, dass es zu einem erhöhten Gasaustritt während des Grubenwasseranstiegs kommen kann. Dieser betrifft laut seiner Aussage nicht nur die bereits bekannten Gasaustrittsstellen. Es können sich laut des unabhängigen Gutachters auch neue Gasaustrittstellen ergeben.
Prof. Wagner weist in dem Zusammenhang auch explizit auf das Gas Radon hin, das durch Erschütterungen mobilisiert und verstärkt und an neuen Stellen austreten könne. Auch nach dem Grubenwasseranstieg könnten noch Lokalitäten mit erhöhten Radonaustritten bestehen bleiben und nicht-tolerierbare Konzentrationen in Gebäuden verursachen. Radon sei einer der am meisten unterschätzten krebserregenden Stoffe. Das Gas ist mit 9 Prozent aller Fälle die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und damit für 2 Prozent aller Krebstoten verantwortlich. (Kap. 9, S. 46f)
Wir halten die Forderung der FDP, einen Untersuchungs- und Überwachungsplan zur Voraussetzung zur Genehmigung zu machen, für nicht weitgehend genug und leichtfertig. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welche Gebiete von einem Radon-Austritt betroffen sein werden, wie ein verstärkter Radon-Austritt überwacht werden sollte und wie die Gefahren durch diffuse Radon-Ausgasungen beherrscht werden könnten. Auch aus diesem Grund ist eine Genehmigung des Grubenwasseranstiegs für uns ausgeschlossen. Die Versagung der Genehmigung ist und bleibt die beste Maßnahme, um die vielfältigen Gefahren durch den Grubenwasseranstieg zu verhindern.“
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