Schöpfer: „Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können und haben ein Recht auf fachliche und seriöse Informationen“
Die saarländischen Grünen unterstützen die Forderung der saarländischen Ärztekammer, das so genannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen abzuschaffen. Grünen-Landeschefin Tina Schöpfer erklärt dazu:
„Paragraf 219a, der das so genannte ,Werbeverbot‘ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist ein Relikt aus der Nazizeit. Er erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft. Die Bezeichnung ,Werbung‘ ist vollkommen irreführend, denn im Kern geht es nicht um Werbung, sondern es wird Ärztinnen und Ärzten verboten, Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen anzubieten, wie es der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite einen Link mit entsprechenden Informationen aufgenommen hat, gezeigt hat.
Um Frauen in einer Notsituation zu helfen und ergebnisoffen zu beraten, ist es gerade der falsche Weg, ihnen Informationen zu verweigern statt sie umfassend zu informieren. Das ist Politik aus der Mottenkiste, die die Rechte auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung mit den Füßen tritt. § 219a ist vollkommen absurd und aus der Zeit gefallen. Ärzt*innen müssen das Recht bekommen, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich zu informieren, damit Frauen in einer Notlage selbstbestimmt mit seriösen medizinischen Informationen eine Entscheidung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch treffen können.
Das Medizin-Berufsrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind vollkommen ausreichend, um unangemessene Werbung zu unterbinden. Hier geht es nicht um Werbung, sondern um Information. Deshalb unterstützen wir die Forderung der saarländischen Ärztekammer zur Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch.
Die SPD-Bundestagsfraktion sollte hier endlich handeln statt schöne Versprechungen zu machen. Zusammen mit uns Grünen und Abgeordneten von Linken und FDP wäre eine Streichung von §219a im Rahmen eines interfraktionellen Bündnisses möglich. Wenn die SPD hier ihre Glaubwürdigkeit zurückerhalten will, muss sie endlich aktiv werden.“
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