Abschiebungen durch Bundespolizei: Symbolpolitik auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten

Tressel: Innenminister Bouillon macht sich zu Seehofers Erfüllungsgehilfen auf Kosten der inneren Sicherheit

Die Saar-Grünen haben Pläne von Bundesinnenminister Seehofer und Saar-Innenminister Bouillon, die Bundespolizei für Abschiebungen aus einem möglichen Ankerzentrum Lebach einzusetzen, scharf kritisiert. Grünen-Landeschef Tressel hat Innenminister Bouillon vorgeworfen, sich für ein billiges und rechtlich fragwürdiges Wahlkampfmanöver Seehofers im Vorfeld der Bayern-Wahl herzugeben. Die Minister betrieben Symbolpolitik auf dem Rücken von Bundespolizei, Flüchtlingen und nicht zuletzt auch der inneren Sicherheit. Weder sei für den Einsatz der Bundespolizei eine Rechtsgrundlage ersichtlich, noch sei die Bundespolizei wegen der äußerst angespannten Personalsituation dazu tatsächlich in der Lage. Im Saarland gebe es bereits für die Kernaufgaben Grenze, Bahn und Flughafen viel zu wenig Personal.

Die Bundespolizei soll auf Wunsch eines Bundeslandes zukünftig dauerhaft Flüchtlinge, die unter das Dublin-Abkommen fallen, aus den geplanten Ankerzentren abschieben. Dies geht aus einem Vermerk des Bundesinnenministeriums an das Bundespolizeipräsidium hervor, der sich auf eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD vom 5. Juli 2018 bezieht und Lebach ausdrücklich erwähnt. Dabei hat die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion noch am 16. Juli, also 10 Tage nach dem Koalitionsausschuss, dargelegt, dass derzeit kein Einsatz der Bundespolizei in Ankerzentren vorgesehen sei.

„Wenn Abschiebungen aus Lebach zukünftig auf die Bundespolizei übertragen werden sollen, ist dies nichts mehr als ein billiges Wahlkampfmanöver Seehofers im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl. Innenminister Bouillon macht sich wie schon bei den Ankerzentren, bei denen lediglich noch Bayern und Sachsen mitmachen wollen, zum getreuen Erfüllungsgehilfen des Bundesinnenministers. Diesmal allerdings nicht nur auf dem Rücken von Geflüchteten, wie bei den Ankerzentren, sondern zugleich auch noch auf dem Rücken der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit Auswirkungen auf die innere Sicherheit im Saarland“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Die Aufgaben der Bundespolizei seien im Grundgesetz und im Bundespolizeigesetz klar definiert. Eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sei weit und breit nicht ersichtlich. Tressel: „Der Einsatz der Bundespolizei kommt höchstens im Rahmen der Amtshilfe für die Landespolizei in Betracht, dann allerdings auch nicht dauerhaft, sondern in Einzelfällen. Aber sogar in diesen Fällen ist es fraglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Amtshilfe überhaupt gegeben sind. Warum die Saar-Polizei rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage ist, Abschiebungen vorzunehmen oder die Bundespolizei dies besser können soll, erschließt sich nicht. Die Kosten möglicher Bundespolizei-Einsätze trägt ohnehin das Saarland.“

Auch sei die Belastungsgrenze der Bundespolizei bereits bei ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben überschritten. Tressel: „Die Bundespolizei im Saarland hat bereits heute viel zu wenige Beamtinnen und Beamte, um ihre Kernaufgaben an der Grenze, am Flughafen, an den Bahnhöfen und in den Zügen überhaupt zu erfüllen. Der Personalschlüssel ist äußerst knapp bemessen, zahlreiche Planstellen unbesetzt und der Krankenstand hoch.“ Ohne massive Einschnitte an anderer Stelle seien zusätzliche Aufgaben in Lebach nicht zu leisten. „Wenn Innenminister Bouillon nun auch noch durch rechtlich fragwürdige Amtshilfeersuchen die Einsatzfähigkeit der Bundespolizei im Saarland weiter schwächt, gefährdet er damit die innere Sicherheit.“ Das mache die ganze Sache rechtlich nochmal fragwürdiger. „Amtshilfe darf nicht geleistet werden, wenn durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.“