Verwaltungskostenbeitrag: Landesregierung muss die Notbremse ziehen

Tressel: Befürchtungen bestätigen sich zunehmend

Die Saar-Grünen haben die Landesregierung aufgefordert beim neu eingeführten Verwaltungskostenbeitrag die Notbremse zu ziehen und diesen zum kommenden Sommersemester wieder abzuschaffen. Offenbar könnten viele Studierende den neuen Studienbeitrag von 50 Euro nicht stemmen. Auch werde dieser durch bislang knapp 700 Rückerstattungen ad absurdum geführt. Grünen-Landeschef Tressel betonte, es werde immer deutlicher, dass CDU und SPD mit dem neuen Studienbeitrag die soziale Selektion im Bildungsbereich weiter verschärft hätten. Die Saar-GroKo erweise dem Hochschulstandort Saarland einen Bärendienst. Das Land könne es sich nicht leisten, dass noch mehr junge Menschen abwanderten.

„Es wird immer deutlicher, dass CDU und SPD mit ihrem Verwaltungskostenbeitrag, den sie den Hochschulen aufgezwungen haben, die soziale Selektion im Hochschulbereich verschärfen. Offenbar können laut Uni-AStA viele Studierende den neuen Studienbeitrag von 50 Euro nicht stemmen. Auch die Nothilfefonds der katholischen und evangelischen Hochschulgemeinden sollen fast ausgeschöpft sein. Zudem geraten Bafög-Empfänger unter die Räder, die ihren Antrag erst nach Immatrikulation stellen können, aber zuvor den Verwaltungskostenbeitrag in voller Höhe entrichten müssen“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Hinzu komme, dass der Verwaltungskostenbeitrag durch die hohe Zahl notwendiger Befreiungen ad absurdum geführt werde. Tressel: „Die Saar-Uni musste bislang schon in knapp 700 Fällen den Verwaltungskostenbeitrag wieder zurück erstatten – beispielsweise für Studierende, die an mehreren Hochschulen eingeschrieben sind oder die hier ein Auslandssemester verbringen. Der Nutzen eines Verwaltungskostenbeitrags, der neuen Verwaltungsaufwand verursacht, ist mehr als fraglich.“

Der Grünen-Politiker hat daher die Landesregierung aufgefordert, den Verwaltungskostenbeitrag zum kommenden Sommersemester wieder abzuschaffen. Tressel: „Die Landesregierung muss beim Verwaltungskostenbeitrag die Notbremse ziehen und diesen zum kommenden Sommersemester wieder abschaffen. Der Zugang zur Hochschulbildung darf nicht vom Geldbeutel der Studierenden und ihrer Eltern abhängig werden.“ Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD müssten zugleich die finanziellen Spielräume im neuen Doppelhaushalt 2019/20 nutzen und den Hochschulen die Mindereinnahmen durch den Wegfall des Verwaltungskostenbeitrags ausgleichen.