Städte und Gemeinden sollen Vorreiterrolle beim Klima- und Artenschutz übernehmen

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Klima- und Biodiversitätsschutz soll mehr Geltung bekommen

Die Grünen im Saarland wollen den Schutz des Klimas und der Biodiversität auch zur vorrangigen Aufgabe der Kommunen machen. Die Kommunen hätten Möglichkeiten der Klimakrise und dem Artensterben entgegenzuwirken. Deshalb fordern die Grünen in einem 12-Punkte-Papier eine obligatorische Erstellung von Klima- und Biodiversitätsschutzpläne in den Kommunen. Zudem müsse die Gemeindewirtschaft ökologisch ausgerichtet werden und kommunales Eigentum ökologisch vorbildlich bewirtschaftet werden.

Der Landesvorsitzende der Grünen und Bundestagsabgeordnete Markus Tressel: „Die anstehenden Kommunalwahlen eröffnen vor dem Hintergrund einer akuten und für alle spürbaren Problemlage die historische Chance, dass Klima- und Biodiversitätsschutz als Aufgabe höchster Priorität endlich in den Kommunalverwaltungen und Kommunalvertretungen ankommt. Nicht nur, weil Landes- und Bundesregierung beim Klimaschutz versagen, sondern weil viele örtliche Aufgaben auch effektive Klima- und Biodiversitätsschutzmöglichkeiten ermöglichen, beispielsweise bei der Planungshoheit.“

Grünen-Generalsekretärin und Saarbrücker OB-Kandidatin Barbra Meyer-Gluche sieht die Kommunen auch in der Pflicht etwa bei der Verkehrswende: „Städte und Gemeinden sind für rund 70 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Sie sind Dreh- und Angelpunkt, wenn es um Klimaschutz geht Der Verkehr ist nach dem Bereich der Energie der zweitgrößte Emittent von CO2. Für die Bekämpfung des Klimawandels ist die Verkehrswende essentiell. Die Kommunen müssen eine klare Priorität auf ÖPNV, Rad- und Fußverkehr legen. Der ÖPNV muss die wirtschaftlichere Alternative zum Auto werden und die Radverkehrsinfrastruktur massiv ausgebaut werden. Zudem müssen Städte und Gemeinden die Verkehrsträger klug miteinander verknüpfen.“

Grünen-Landesvize Klaus Borger fordert von der Landesregierung, die rechtlichen Weichen zu stellen: „Die Verfassung des Saarlandes macht in Artikel 59a, Absatz 2 unmissverständlich klar, dass es Aufgabe des Landtages ist, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt für die Kommunalverwaltung weiterzuentwickeln bzw. zu konkretisieren. Die Große Koalition aus CDU und SPD muss nach Jahren des Stillstands den Verfassungsauftrag unverzüglich nachkommen und insbesondere das Kommunalselbstverwaltungsgesetz, aber auch die anderen Gesetze die sich unmittelbar auf unsere belebte und unbelebte Umwelt auswirken, für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz novellieren.

Hier finden Sie das Autorenpapier von Markus Tressel und Klaus Borger