Mineralwasser-Aus: Taubental als strategische Trinkwasserreserve schützen 28. April 2021 Schöpfer: Grundwasserentnahme im Biosphärenreservat Bliesgau nachhaltiger gestalten Die saarländischen Grünen haben das vorläufige Aus für die Mineralwasserförderung im Kirkeler Taubental begrüßt. Grünen-Landeschefin Tina Schöpfer appelliert an Umweltminister Jost, das Kirkeler Taubental nun als strategische Grundwasserreserve des Saarlandes langfristig zu schützen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Grundwasserentnahme im Biosphärenreservat Bliesgau künftig nachhaltiger erfolge. Die Landesregierung müsse dazu naturschutz- und wasserrechtliche Änderungen prüfen. „Der Ausbaustopp für die geplante Mineralwasserförderung im Kirkeler ist ein guter Tag für das Biosphährenreservat Bliesgau und das ganze Saarland. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wären unkalkulierbar gewesen, denn das Gebiet rund um Kirkel sichert die Trinkwasserversorgung weiter Teile des Saarlandes bis nach Saarbrücken und St. Wendel. Jetzt gilt es das Taubental in Kirkel als strategische Trinkwasserreserve langfristig zu schützen“, sagt Tina Schöpfer, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Zudem brauche es für die Zukunft gesetzliche Regeln, um die Grundwasserentnahme im ganzen Biosphärenreservat Bliesgau nachhaltiger zu gestalten. Schöpfer: „Das Ausmaß der Mineralwasserförderung, die in Kirkel geplant war, lief den Zielen des Biosphärenreservats entgegen. Von Nachhaltigkeit konnte keine Rede sein. Die Landesregierung muss für die Zukunft prüfen, wie sie hier strenge Regeln für das Biosphärenreservat Bliesgau erlassen kann. Ziel muss es sein, die Grundwasserentnahme, z. B. für eine rein privatwirtschaftliche Nutzung, künftig streng zu regulieren.“ Die Grünen verweisen auf die Gesetzgebungskompetenzen im Naturschutz- und Wasserrecht sowie den Aktionsplan von Lima, der für Biosphärenreservate eine bessere gesetzliche Verankerung der Schutz- und Entwicklungsziele einfordert. Das Saarland könne seit der Föderalismusreform die diesbezüglichen Bundesgesetze ergänzen und auch davon abweichen. Viele Bundesländer nutzten bereits ihre neuen Möglichkeiten.