Landesvorstand beschließt Einladung zu Parteitag am 17. Juli 2021 8. Juli 2021 Nach mehrfacher Vertagung der Entscheidung hat der Landesvorstand gestern in einer erneut bis in die Nacht andauerndenden Sitzung beschlossen, zu einem Parteitag am 17. Juli 2021 einzuladen, auf dem eine neue Liste für die Bundestagswahl am 26. September 2021 aufgestellt werden kann. Hintergrund sind die Bedenken an der Wirksamkeit der Liste aufgrund eines möglichen Fehlers infolge der Teilnahme der Grünen Jugend und der Grünen Senioren an der Aufstellungsversammlung am 20. Juni 2021. Hierzu erklärt Barbara Meyer-Gluche, Landesvorsitzende: „Der Konflikt im Landesvorstand über die Einladung zu einer Neuaufstellung der Bundestagsliste konnte am gestrigen späten Abend insoweit ausgeräumt werden, als nun vorsorglich zu einem neuen Landesparteitag eingeladen wird. Ich hatte mich hierfür von Anfang an eingesetzt, weil ich das bestehende Risiko, dass die am 20. Juni 2021 aufgestellte Liste nicht zugelassen werden könnte, nicht eingehen will. Es wäre ein immenser politischer Schaden, wenn die Grünen im Saarland bei der Bundestagswahl ohne eigene Liste antreten würden. Der Landesvorstand muss alles unternehmen, um diesen Schaden abzuwenden. Aus meiner Sicht als Landesvorsitzende und anderer Landesvorstandsmitglieder ist es zwingend, dass wir solange an der Nicht-Einreichung der aktuellen Liste und einer Neuaufstellung festhalten, solange wir keine (schieds-)gerichtliche Entscheidung in der Sache über die Wirksamkeit der Liste haben. Denn solange ein Gericht nicht in der Sache über die Wirksamkeit entschieden hat, besteht weiterhin das Risiko, dass die Liste vom Landeswahlausschuss nicht angenommen werden könnte. Das ist auch der dringende Rat unseres Rechtsanwaltes. Eine reine Ablehnung einer Anfechtung oder Klage aufgrund einer möglichen Unzulässigkeit dürfte beispielsweise kein Grund für die Einreichung der aktuellen Liste sein. Ich werde mich daher bis zum Parteitag weiter dafür einsetzen, dass wir – solange es keine gerichtliche Entscheidung in der Sache zugunsten deren Wirksamkeit gibt – an der Neuaufstellung festhalten.“