Zu den heutigen Urteilen des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz und des Landgerichts Saarbrücken erklärt die Landesvorsitzende, Barbara Meyer-Gluche:
„Ich bin unendlich erleichtert, dass ich im Landesvorstand nach vielen langen Diskussionen bis in die Nacht und trotz großer Konflikte auf die letzte Minute in der Sitzung am vergangenen Mittwoch durchsetzen konnte, dass wir noch fristgemäß zu einem neuen Landesparteitag eingeladen haben. Denn mit dem heutigen Urteil des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz, das uns eine Einreichung der Liste verbietet, steht fest, dass wir ohne diese Einladung keine grüne Landesliste bei der nächsten Bundestagswahl gehabt hätten.
Mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Saarbrücken erhalten wir in unserem Landesverband auch die Sicherheit, dass wir zu einer Neuaufstellung der Liste einladen dürfen und uns nicht rechtsmissbräuchlich verhalten. Zusammen mit der Sachentscheidung des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz gibt uns das Sicherheit für unser geplantes Vorgehen.
In den letzten drei Wochen standen die rechtlichen Fragestellungen im Vordergrund. Sie haben uns alle an unsere Belastungsgrenze geführt. Ich danke allen, insbesondere im Landesvorstand, die sich an konstruktiven Lösungen beteiligt haben. Parallel befinden wir uns bereits mitten in den organisatorischen Vorbereitungen für den Superwahlsamstag, an dem die vier Wahlkreiskandidat*innen, eine Neuwahl der Bundestagsliste sowie die Nachwahlen für den Landesvorstand stattfinden werden.
Ich hoffe im Sinne der Partei auf eine vernünftige Auseinandersetzung und kluge Personalentscheidungen abseits von jeglichen Flügeln und Lagern, damit sich die Partei endlich auf die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und den Kampf für ein starkes Bundestagswahlergebnis konzentrieren kann.“
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