Saarländische Landesregierung braucht Nachhilfe in Bezug auf Kohlenstoffspeicherung

Auch dem neuen Entwurf für ein saarländisches Klimaschutzgesetz fehlt jeglicher Wumms. Er ist aus Sicht der Saargrünen ungenügend.

„Allerdings begrüßen wir, dass nun der Schutz von Kohlenstoffsenken als Grundsatz normiert wird.“, sagt Winfried Anslinger, Sprecher der LAG Energie. Nach § 5 Abs. 3 des Entwurfs sollen natürliche Kohlenstoffspeicher nunmehr unter Beachtung der weiteren Belange des Klimaschutzes, wie vor allem dem Ausbau erneuerbarer Energien, erhalten, geschützt und wieder hergestellt werden.

Anslinger ergänzt: „Mit der Einschränkung „unter Beachtung der weiteren Belange“ wird dieser Schutz allerdings wieder relativiert. Nicht nur die Belange der Erneuerbaren Energien verdienen bei Erhalt und Ausbau unserer Wälder und Moore Beachtung. Vielmehr sind zugleich weitere wichtige Belange zu beachten, etwa Naturschutz und Biodiversität, oder darauf abgestimmte Nutzungsformen. Beispielsweise nachhaltige Holzwirtschaft, oder Paludikultur als nachhaltige Bewirtschaftungsart. Dies sollte im § 5 ergänzt werden.“

Der Aufbau von Kohlenstoffspeichern und deren wirtschaftliche Neu- und Weiternutzung widersprechen sich grundsätzlich nicht. Selbst Windparks und PV-Freiflächenanlagen lassen sich in Wäldern wie in Mooren ohne große Verluste an Biomasse und Biodiversität aufbauen. Allerdings müssen die gegenläufigen Ziele Erhalt, Schutz und Aufbau von Kohlenstoffsenken auf der einen Seite und Ausbau der Erneuerbaren Energien auf der anderen Seite eng aufeinander abgestimmt werden. Erst so entstehen Synergien. Dies muss im künftigen Klimaschutzkonzept näher bestimmt werden.

Auch muss die Rolle der Wälder und Moore für das Kleinklima beachtet werden. Sie dienen zugleich als Wasserspeicher, schützen vor Hochwasser und spenden Kühle in heißen Sommern.
„Wird all das übersehen, zeugt das erneut von Unkenntnis und Kurzsichtigkeit.“, betont Uta Sullenberger, Landesvorsitzende von Bündnis’90/ Die Grünen und ergänzt: „Wir schlagen vor, den § 5 wie folgt umzuformulieren:

„Natürliche Kohlenstoffspeicher im Land wie Wälder und Moore sollen unter Beachtung der folgenden Ziele erhalten, geschützt und wieder aufgebaut werden: Naturschutz und Biodiversität, Erzeugung erneuerbarer Energien, nachhaltige Bewirtschaftungsformen, Grundwasserschutz und Kleinklima.“