Umweltministerin Petra Berg suggeriert in ihrem neusten Interview, Schottergärten seien im Saarland erlaubt. Dem ist heute schon nicht so.
Dazu verweist der Landesvorsitzender der Saar-Grünen, Volker Morbe, auf die gültige Landesbauordnung. Dort heißt es in §10: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Flächen sind zu begrünen oder mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen.“ Schotterflächen sind also schon heute nicht erlaubt. Frau Berg sollte sich dafür einsetzen, dass Vorschriften der LBO eingehalten werden.
„Als Justizministerin muss Frau Berg in der Lage sein, die Landesbauordnung zu lesen. Es wäre auch sinnvoller im Sinne des Klimaschutzes Anreize zu schaffen, anstatt Empfehlungen auszuschreiben, auf die niemand hört. In Saarbrücken wurde mit der Begrünungssatzung ein positives Beispiel dafür geschaffen wie man mit einer Förderung für Entsieglung und Begrünung von Flächen positive Anreize setzt. Mit der Begrünung von Gärten aber auch von Fassaden und Dächern schafft man ein besseres Stadtklima und stärkt die Artenvielfalt. Auch das Hausbaumprogramm in Saarlouis ist ein voller Erfolg. Diese kommunalen Maßnahmen sollten von der Landesregierung unterstützt werden“, ergänzt die Co-Vorsitzende Jeanne Dillschneider.
In Neubaugebieten müssen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur bilanziert werden. Dazu werden häufig auch den künftigen Grundstückbesitzern Grünanlagen außerhalb der bebauten Fläche oder Baumpflanzungen mit eingerechnet. Daher untersagen auch die meisten Bebauungspläne der letzten Jahrzehnte faktisch Schotterflächen. Petra Berg sollte lieber vorhandene Instrumente besser nutzen und anstatt Floskeln eher dynamische Ideen präsentieren.
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