Saar-Grüne fordern zum sofortigen Handeln für den Erhalt der Bereitschaftsdienstpraxen auf!

Nach dem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichtes werden sogenannte Poolärzt*innen zukünftig der Sozialversicherungspflicht für ihre Bereitschaftstätigkeit an Wochenenden und Feiertagen nachkommen müssen. Dieses Urteil wird die bestehenden von der KV finanzierten dreizehn Bereitschaftsdienstpraxen im Saarland vor große Existenzprobleme stellen, da hierzulande 33 Prozent aller Bereitschaftsdienste von Poolärzt*innen freiwillig durchgeführt werden.

Dazu Volker Morbe, Landesvorsitzender der Saar-Grünen: „Die Krankenhausschließungen in Wadern und Losheim, das Schließen der Psychiatrie und der Geburtsstation in Merzig und das Schließen der Kinder-Notdienst-Praxis in Saarlouis sind Anzeichen für den rapiden Abbau von medizinischer Infrastruktur im Saarland. Jetzt ist noch zu erwarten, dass durch das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes in naher Zukunft die Bereitschaftsdienstpraxen saarlandweit enorm reduziert werden. Damit gerät die ärztliche Grundversorgung im Saarland nun endgültig in Gefahr! In vielen Regionen innerhalb des Saarlandes wird der Zugriff auf medizinische Hilfe nicht mehr gewährleistet sein. Was soll noch alles geschehen, bevor die Notbremse gezogen und gehandelt wird? Denn gerade das Saarland und insbesondere die strukturschwachen Regionen werden hierbei wieder das Nachsehen haben. Von den gleichwertigen Lebensverhältnissen, die im Grundgesetz gefordert werden, in Stadt und Land und überall in der Republik sind wir weit entfernt.

Hier ist der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gefordert, sich bundesweit für eine Lösung zum Erhalt des gut funktionierenden Bereitschaftsdienstsystems einzusetzen. Ebenso muss der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung in Berlin massiv auf die prekäre Lage im Saarland hinweisen! Ärzt*innen hingegen, die zusätzlich im notärztlichen Rettungsdienst tätig sind, sind gesetzlich von der Zahlung von Sozialbeiträgen befreit. Es muss gleiches Recht für alle gelten. Wir Saar-Grünen stellen uns an die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung und unterstützen die Forderung zur Gleichbehandlung von Poolärzt*innen mit Ärzt*innen im Rettungsdienst, zur Erhaltung der Bereitschaftspraxen im Saarland.“