Saargrüne fordern Einführung des E-Examens für das erste Staatsexamen ab Herbst 2025 16. Oktober 202416. Oktober 2024 Im Examenstermin August 2023 hatten die Kandidat:innen der zweiten juristischen Staatsprüfung erstmals die Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten elektronisch anzufertigen. Die im vergangenen Jahr ebenfalls angekündigte Ausweitung der elektronischen Klausuranfertigung auf die erste juristische Staatsprüfung blieb jedoch bisher aus. Dazu Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar und Bundestagskandidatin: „Im Examensklausurenkurs der Universität des Saarlandes, der die Studierenden auf das Examen vorbereiten soll, wird bereits teilweise empfohlen, die Klausuren digital anzufertigen. Doch obwohl das E-Examen für die staatliche Pflichtfachprüfung für den Februar 2025 bereits angekündigt wurde, sieht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht danach aus, dass diese Zielsetzung eingehalten wird. Studierende, die bereits angefangen haben, die erste juristische Staatsprüfung digital zu schreiben, stehen somit vor massiven Problemen, da die Prüfung anders als erwartet wohl doch nur handschriftlich eingereicht werden kann. In Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist es bereits möglich, das erste Staatsexamen digital abzufassen. Das Saarland sollte sich ein Beispiel daran nehmen und dies ebenfalls ermöglichen. Unsere Justiz braucht dringend Nachwuchs und die Ausweitung des E-Examens wäre eine sinnvolle Möglichkeit, das Jurastudium attraktiver zu gestalten.“ Santino Klos, Beisitzer des Landesvorstands der Grünen im Saarland, moniert: „Das Ministerium der Justiz und vor allem unsere Justizministerin müssen ihren Worten und Ankündigungen nun auch Taten folgen lassen. Wir Saargrünen fordern Frau Berg dazu auf, ihr Versprechen einzuhalten und das E-Examen für die staatliche Pflichtfachprüfung bis zum Herbst 2025 endlich möglich zu machen, um den Studierenden auch langfristig Planungssicherheit zu geben. Gerade in Zeiten der Digitalisierung der Justiz mit elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Akte ist dieser Schritt längst überfällig.“