Mutterschutz für Selbstständige: Saargrüne fordern faire Absicherung 18. Februar 202519. Februar 2025 Handwerksgrün e. V. Rheinland Pfalz und Saarland, ein Verein für alle Handwerker:innen, die grün denken, hat vor Kurzem das Positionspapier „Mehr als ein ‚nice to have‘ – Mutterschutz für Selbstständige“ veröffentlicht. Die Grünen im Saarland begrüßen, die darin enthaltenen Vorschläge für eine grundlegende Reform des Mutterschutzes für selbstständige Frauen und setzen sich für deren Umsetzung ein. Dazu Volker Morbe, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/ Die Grünen Saar und Bundestagskandidat: „Selbstständige Frauen sind wichtige Akteurinnen unserer Gesellschaft und leisten einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige und geschlechtergerechte Wirtschaft, indem sie unter anderem Arbeitsplätze schaffen und Innovation fördern. Trotzdem stehen sie während Schwangerschaft und Mutterschutz oft vor existenziellen Herausforderungen. Es ist inakzeptabel, dass Selbständige im Falle einer Schwangerschaft auf unzureichende und teure Absicherungssysteme zurückgreifen müssen. Wir brauchen ein System, das Mutterschaft nicht als Hindernis für die Selbstständigkeit sieht, sondern als Teil einer familienfreundlichen Wirtschaftspolitik, weswegen wir die Bundesregierung dazu auffordern, endlich zu handeln und selbstständige Frauen in den Mittelpunkt einer modernen Familien- und Wirtschaftspolitik zu stellen.“ Die Forderungen von Handwerksgrün e. V. Rheinland Pfalz und Saarland im Überblick: 1. Solidarische Finanzierung: Ein angepasstes Umlageverfahren soll die Absicherung selbstständiger Frauen verbessern. Alle Selbstständigen zahlen unabhängig von Geschlecht oder Familienstand anteilig in die Umlage ein, um die finanzielle Sicherheit bei Mutterschaft zu gewährleisten. 2. Verzicht auf zusätzliche Voraussetzungen für Mutterschaftsleistungen: Abschaffung der bisher verpflichtenden Krankentagegeldversicherung als Voraussetzung für Mutterschaftsleistungen. 3. Pauschalleistungen: Die Einführung pauschaler Mutterschutzleistungen soll selbstständigen Frauen, insbesondere Gründerinnen und Solo-Selbstständigen, eine unbürokratische und verlässliche Grundabsicherung bieten. Die Unterstützung erfolgt unabhängig von Einkommen und Betriebskosten, um Verdienstausfälle schnell und unkompliziert auszugleichen. 4. Flexible Einkommensersatzregelungen: Einkommensersatzleistungen sollen neben der Lebenshaltung auch betriebliche Fixkosten abdecken, um die wirtschaftliche Existenz von Selbstständigen und deren Beschäftigten zu sichern. Ergänzend zur pauschalen Grundabsicherung wird ein bedarfsgerechter Einkommens- und Betriebskostenausgleich eingeführt, orientiert an Betriebsausfallversicherungen und Corona-Hilfen. Dies soll insbesondere etablierte Unternehmerinnen mit hohen Fixkosten entlasten. 5. Absicherung bei gesundheitlichen und betrieblichen Risiken: Selbstständige Frauen benötigen während der Schwangerschaft Schutz bei gesundheitlichen oder betrieblichen Risiken, die einer Arbeitsunfähigkeit gleichkommen. Die Entscheidung darüber soll allein bei ihnen liegen, ohne Bevormundung. Analog zum Beschäftigungsverbot bei Angestellten ist eine flexible finanzielle Absicherung nötig, die auch Teilzeittätigkeiten ermöglicht. Die Unterstützung kann über Versicherungen oder Zuschüsse erfolgen, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern. 6. Betriebshilfe: Eine Betriebshilfe-Regelung nach dem Modell der landwirtschaftlichen Krankenversicherung könnte auch für andere Branchen übernommen werden. Sie ermöglicht selbstständigen Frauen, finanzielle Mittel zu beantragen, um eine Vertretung oder Betriebshilfe während ihrer Abwesenheit zu organisieren und den Betrieb aufrechtzuerhalten. 7. Fortbestand des Betriebs: Selbstständige sollen während des Mutterschutzes flexibel im Betrieb tätig sein können, ohne dass ihre Mutterschutzleistungen ruhen. Dies sichert den Fortbestand des Betriebs und ermöglicht individuelle Anpassungen nach den Bedürfnissen der Unternehmerin. 8. Umsetzung internationaler Vorgaben für selbstständige Frauen: Die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/41/EU und internationaler Vorgaben ist erforderlich, um die rechtliche Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit selbstständiger Frauen zu gewährleisten. Aktuell besteht in Deutschland eine unzureichende Absicherung, da sie an die Krankentagegeldversicherung gekoppelt ist. Urteile des EuGH, des CEDAW-Komitees und des Bundesverfassungsgerichts fordern eine geschlechterübergreifende Finanzierung und solidarische Kostenverteilung, um Diskriminierung zu vermeiden. Die vollständige Gleichstellung selbstständiger Frauen im Mutterschutz muss gesetzlich verankert werden. Das gesamte Positionspapier finden Sie im Anhang dieses Mailings und Online unter: https://gruene-saar.de/wp-content/uploads/sites/2/2025/02/Mutterschutz-fuer-Selbstaendige-Handwerksgruen-e.V.-Rheinland-Pfalz-und-Saarland.pdf