Biosphäre: Regeln für nachhaltige Grundwasserentnahme einführen

Tressel/Becker: Schutz- und Entwicklungsziele des Biosphärenreservats Bliesgau wahren

Als Reaktion auf die geplante Mineralwasserförderung in Kirkel fordern die Grünen gesetzliche Regeln, um eine nachhaltige Grundwasserentnahme im Biosphärenreservat Bliesgau sicherzustellen. Die Landesregierung müsse dazu naturschutz- und wasserrechtliche Änderungen prüfen, so Grünen-Landeschef Markus Tressel und die Vorsitzende der Blieskasteler Grünen, Lisa Becker. Die Grünen verweisen auf den Aktionsplan von Lima, der für Biosphärenreservate eine bessere gesetzliche Verankerung der Schutz- und Entwicklungsziele einfordert.

„Mit der UNESCO-Anerkennung sollen sich die Biosphärenreservate zu Modellregionen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 entwickeln. Mit dem Aktionsplan von Lima sind die Biosphärenreservate in allen Bereichen, die für die nachhaltige Entwicklung relevant sind, auch gesetzlich zu verankern. Bei der Grundwasserförderung gibt es derzeit aber so gut wie keinen Unterschied, ob der Brunnen im Biosphärenreservat liegt oder nicht. Wir brauchen klare Regeln für eine nachhaltige Grundwasserentnahme, damit die Schutz- und Entwicklungsziele des Biosphärenreservats Bliesgau gewahrt bleiben“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Die Erste Beigeordnete der Stadt Blieskastel und Vorsitzende der Blieskasteler Grünen, Lisa Becker, fordert die Landesregierung auf, einen naturschutz- und wasserrechtlichen Schutz für eine nachhaltige Grundwasserförderung im Biosphärenreservat zu prüfen. Becker: „Das Ausmaß der Mineralwasserförderung, die in Kirkel geplant ist, läuft den Zielen des Biosphärenreservats entgegen. Von Nachhaltigkeit kann bislang keine Rede sein. Die Landesregierung muss prüfen, wie sie hier strenge Regeln für das Biosphärenreservat Bliesgau erlassen kann. Ziel muss es sein, die Grundwasserentnahme, z. B. für eine rein privatwirtschaftliche Nutzung, zu regulieren.“

Die Grünen verweisen auf die Gesetzgebungskompetenzen im Naturschutz- und Wasserrecht. Das Saarland könne seit der Föderalismusreform die diesbezüglichen Bundesgesetze ergänzen und auch davon abweichen. Viele Bundesländer nutzten bereits ihre neuen Möglichkeiten.