Diskussion um Intendantenwahl beim SR: Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenzoffensive sichern – Unabhängigkeit des Rundfunks weiter stärken

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Wahl der neuen Intendanz beim Saarländischen Rundfunk warnen die Grünen im Saarland vor einem Vertrauensverlust in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es sei dringend nötig, den Schein der politischen Abhängigkeit auszuräumen und das Prinzip der Staatsferne auch bei der Besetzung von Verwaltungs- und Rundfunkrat weiter zu stärken. Das Vertrauen in den öffentlichen Rundfunk muss jetzt dringend durch eine Transparenzoffensive gesichert werden.

Hierzu erklärt Barbara Meyer-Gluche, Generalsekretärin der Saar-Grünen:

„Die aktuelle Diskussion schadet der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks. Dies gilt es zwingend zu vermeiden. Die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt in seiner Glaubwürdigkeit. Zwingende Voraussetzung dafür ist seine Unabhängigkeit vom Staat und von politischen Parteien. Der Schein der Abhängigkeit oder gar der Klüngelei reichen schon aus, um die Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Dies gilt es durch die Stärkung der Staatsferne sowie einer Transparenzoffensive jetzt zu verhindern.“

Für die Besetzung der Intendanz dürfe allein die fachliche und persönliche Eignung der Kandidat*in entscheidend sein, und nicht die Nähe zu einer politischen Partei. Es brauche daher ein transparentes Besetzungsverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien.

Gleiches gelte für die Auswahl der Gremienmitglieder des Verwaltungs- und Rundfunkrates beim SR, die unmittelbar über die Besetzung des Chefpostens entscheiden. Das  Bundesverfassungsgericht hat hierzu 2014 klare Vorgaben gemacht, wonach zur Vielfaltssicherung höchstens ein Drittel der Mitglieder staatlich oder staatsnah sein darf. Für die anderen Personen muss die Staatsferne über Inkompatibilitätsregelungen gewährleistet werden. Das saarländische Mediengesetz  sieht daher entsprechende zahlenmäßige Begrenzungen für staatliche oder staatsnahe Mitglieder vor. Die übrigen Mitglieder dürfen keine Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags oder eines Landesparlaments, Mitglieder der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder der Regierung eines Landes, hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Leitungsebene oder Mitglieder im Vorstand einer Partei auf Landes- oder Bundesebene sein.

Über diese aktuellen Regelungen im saarländischen Mediengesetz hinausgehend sollten nach Ansicht der Saar-Grünen zudem weitere Vorkehrungen zur Stärkung der Staatsferne getroffen werden:

„Um den Schein der Abhängigkeit weiter auszuräumen, sollte über die Inkompatibilitätsregelungen hinausgehend – beispielsweise entsprechend der hessischen Regelung – im saarländischen Mediengesetz klargestellt werden, dass die Mitglieder des Rundfunkrates in dieser Funktion keine Vertreter*innen von Parteien, einer Konfession, eines Standes oder einer Organisation sind. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass die Achtung der den Grundrechten zugrunde liegenden objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere der in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit, Voraussetzung und Grundlage für die Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist.

Unabhängig von dieser gesetzlichen Klarstellung sollten sich alle Institutionen, die Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden, selbst verpflichten, bei ihrer Entscheidung bestimmte Auswahlkriterien zu berücksichtigen. Es muss sichergestellt werden, dass diese die besondere Bedeutung der Unabhängigkeit mit oberster Priorität bewerten und daneben auch Kompetenzen in Medienpolitik und -recht zur Bedingung einer Entsendung ihres jeweiligen Mitglieds machen.

Neben diesen weiteren Vorkehrungen zur Stärkung der Unabhängigkeit sollten die Gremienzusammensetzung und die Gremienarbeit jetzt durch eine Transparenzoffensive publik gemacht und erklärt werden. Das ist dringend nötig, um das Vertrauen in den für unsere Demokratie und Meinungsfreiheit existentiell wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern.“, so Meyer-Gluche.